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Jean-Jacques Rousseau:Der Gesellschaftsvertrag
Wenn wir schon in Staaten leben müssen – dann soll doch das Allgemeine Wohl im Zentrum stehen. Und alle sollen mit abstimmen dürfen.
Jeder, der sich für Basisdemokratie und andere Formen der direkten Demokratie interessiert, wird irgendwann auf die kleine Schrift des Genfer Bürgers Jean-Jacques Rousseau aus dem Jahr 1762 stoßen. Rousseau erklärt darin, wie er sich die richtige Organisation eines Staates vorstellt: Die Bürger des Gemeinwesens stimmen zunächst zu, dass sie zu dem Staat gehören wollen. Sie treffen dazu miteinander eine Vereinbarung. In Volksversammlungen wird dann abgestimmt. Wie überall in Demokratien gibt hier die Mehrheit der abgegebenen Stimmen den Ausschlag. Und wie bei vielen basisdemokratischen Gruppen stellt sich auch hier die Frage: Wieso sollen diejenigen, die in der Abstimmung unterlegen waren, den Entscheid der Mehrheit mittragen? In welcher Weise vertritt die Mehrheit dann noch ihr Anliegen? Hier hilft Rousseau ein Kunstgriff weiter: Der Einzelne soll ja nicht für sein eigenes Interesse abstimmen sondern soll für den Vorschlag votieren, welcher dem Allgemeinwohl am förderlichsten ist. Es geht nicht um Sonderinteressen sondern darum, in Abstimmungen den Gemeinwillen zu ermitteln. Doch sosehr wir Rousseau auch in den Reihen der Basisdemokraten verorten möchten – er hatte doch auch einige Bedenken gegenüber einer rein demokratischen Regierungsform. Welche das waren? Lesen Sie selbst.
Der Autor
Jean-Jacques Rousseau, geboren 1712 in Genf, gestorben 1778 in Ermonville (nördlich von Paris), wechselte häufig den Wohnort und hat kein Studium abgeschlossen. Der reisefreudige Autodidakt begründete mit seiner Schrift "Émile" die moderne Pädagogik, lieferte mit dem "Gesellschaftsvertrag" ein geistiges Fundament für die Französische Revolution und schuf mit den "Bekenntnissen" ein vielbeachtetes Monument der schriftstellerischen Selbstbefragung.
Ausgaben
ISBN: 978-3-945219-02-7 (e|Book)
Preis: 5,99 € (D)